Archive for 'B2B & E-Commerce'
Management Summaries, die die Welt nicht braucht…
Posted on 10. Aug, 2007 by Christoph.
Fazit einer aktuellen Studie zum Thema E-Commerce:
“Händler hassen Widerrufsrecht”
Wer hätte das gedacht…
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Produkt-Trends
Posted on 16. Mrz, 2007 by Christoph.
Als Spiegel der Branche zeigt der Event natürlich auch neue oder immer noch laufende Produkt-Trends. Diesmal waren es:
- Poker-Sets, Poker-Sets, Poker-Sets (die allerdings immer umfangreicher werden),
- Quads, ATV und dergleichen,
- Einige neue Kombinationen mit Energy Drinks und Alkohol,
- Textilien inspiriert von Juicy Couture,
- Ferngesteuerte Hubschrauber, in die man sich fast reinsetzen kann,
- Produkte, die man mit der deutschen Fußball-Mannschaft assoziieren kann (oder generell mit deutschen Nationalmannschaften).
Mein persönlicher Favorit war aber ein wahrlich monströser Holzkohle-Grill, mit dem man ganze Horden verpflegen kann. Leider bot sich trotz letztem Messetag keine Gelegenheit zum Schnäppchen, denn das Teil hätte ich nie im Leben in meinen Wagen bekommen 
Auf dieses Teil hätten auch die Mega-Portionen des Hostbloggers reihenweise gepasst…
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Neandertaler on Tour
Posted on 16. Mrz, 2007 by Christoph.
Der heutige Messebesuch war zwar sehr produktiv, doch war es mal wieder erschreckend zu sehen, was für Leute mitunter so als Verkäufer auf die Menschheit losgelassen werden. So wurden ein paar “Passanten”, die nebeneinander hinter einer Hostess herliefen, von einem Stand mit “Immer schön der Reihe nach, da kommt jeder mal rein” lauthals, unüberhörbar und eindeutig angespornt. Schön für potentielle Kunden und Interessenten, wenn man diesen Ausdruck der Corporate Communication mitbekommen hat und sich einen anderen Lieferanten suchen kann…
Sorry für den Vergleich an die Neandertaler…
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Wer schreibt, der bleibt!
Posted on 14. Feb, 2007 by Christoph.
Unter diesem Motto ist auch der sehr interessante Beitrag auf dem Law-Blog zu sehen, der über Aufbewahrungsfristen für geschäftliche E-Mails informiert. Auch schön, das man mal bestätigt wird, wenn man grundsätzlich ALLE geschäftlichen Mails archiviert 
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Der Originalitätsnachweis
Posted on 30. Jan, 2007 by Christoph.
Sie haben eine Markenware – sei es jetzt Kleidung, Software, TV- oder HiFi-Elektronik, ein Designermöbel, etc. – gesehen und fragen sich optimalerweise vor dem Kauf, ob es sich um ein Original oder ein Plagiat handelt? Und Sie fragen sich weiterhin, wie Sie an einen wasserdichten Beleg hierfür kommen können?
In diesem fiktiven, aber realitätsnahen Beispiel sollte einem sofort die direkte Nachfrage beim Verkäufer einfallen. Dieser Schluß liegt nahe und sowohl durchführbar, wenn Sie auf die Ware klassisch (beispielsweise in einer Print-Anzeige) oder online in einem Shop oder Handelsplatz aufmerksam geworden sind. Auch in den gängigen Auktionsplattformen, die mit anonymisierten Geschäftsanbahnungen arbeiten, ist die Rückfrage beim Verkäufer vor dem Kauf zumindest per E-Mail möglich.
Doch wonach fragen Sie? Nach einem Originalitätsnachweis. So weit, so gut. Welches Dokument kann einen solchen Nachweis darstellen?
Eine Rechnung des Vorlieferanten (also des Lieferanten Ihres Verkäufers)? Dies wird zwar immer wieder gerne genommen, ist aber als Originalitätsnachweis absolut ungeeignet, insbesondere wenn dieser Lieferant in einem Land sitzt, dass für die „laxe“ Handhabung urheberrechtlicher, patentrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Belange „berüchtigt“ ist.
Zudem ist Papier geduldig und der Vorlieferant ist in der Regel nicht dazu geeignet, erschöpfend Auskunft über die Originalität der in Rede stehenden Ware zu geben. Schließlich ist er im Falle des Zwischenhandels nicht Hersteller der Ware. Zudem können Sie nicht überprüfen, ob die fakturierte Ware tatsächlich dem Kaufgegenstand entspricht und mit diesem identisch ist.
Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer direkt beim Hersteller gekauft hat, ein offizieller Distributeur desselben oder ein ausgewiesenes Fachhandelsgeschäft der Branche ist, die mit diesen Waren handelt. In einem solchen Fall dürfte es für ihn kein Problem sein, eine Orginalitätsbescheinigung entweder selbst ausstellen zu dürfen oder diese vom Hersteller zu besorgen, falls sie ihm nicht schon zur Verfügung steht.
Klarheit über die Distributionskanäle kann man in der Regel durch ein wenig Recherche im Internet gewinnen. Sofern es sich also bei der Ware laut Aussage des Verkäufers um Regulärware handelt und die Belege des Lieferanten aufzeigen, dass der Beschaffungskanal Ihres Verkäufers ausserhalb dieses Weges liegt, so haben Sie ein starkes Indiz dafür, dass Sie das geplante Geschäft wohl besser „in die Ablage“ stecken und nicht wieder hervorholen sollten. Genau das Gegenteil ist natürlich der Fall, wenn die Distributionskanäle übereinstimmen und alles seine Richtigkeit zu haben scheint. Auch hier sollte man seine Unterlagen durch eine entsprechende Freiverkäuflichkeitsbescheinigung ergänzen, wenn man die Ware zum Weiterverkauf erwerben möchte.
Handelt es sich bei der Ware allerdings um ausgewiesene Restposten, liegt der Sachverhalt ein wenig anders. Auch bekannte Markenware wird gerne zum Zwecke des restlosen Abverkaufs und zur Zuführung in den Aktionswaren-Bereich entweder en gros oder in Teilen an Zwischenhändler weitergegeben, die nicht zum regulären Distributionskanal der Ware gehören. Gleiches gilt natürlich für den Fall einer Geschäftsinsolvenz und der möglichst profitablen Liquidierung des Inventars.
Auch hier sollten Sie aber nicht auf die Einholung eines geeigneten Originalitätsnachweises verzichten, um nicht selber Gefahr zu laufen, bei einem Rechtsverstoß Ziel von Ansprüchen zu werden, die Sie nicht an Dritte (sprich Ihren Verkäufer) weitergeben können. Vom Ärger und Arbeitsaufwand einer solchen Angelegenheit einmal ganz abgesehen.
Ebenfalls nicht als Originalitätsnachweis geeignet sind die gerne angeführten Fotos „aus dem Lager“, in denen eine Menge schöner Kartons, gegebenenfalls auch mit anscheinend originalem Aufdruck des Herstellers, zu sehen sind. Wer garantiert schon dafür, dass sich in den Kartons keine Plagiate oder schlicht und ergreifend Wackersteine befinden?
Der Vollständigkeit halber ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Dies ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.
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Ebay Pop
Posted on 17. Jan, 2007 by Christoph.
Ich muss zugeben, das kannte ich noch nicht. Ist wohl irgendwie in den letzten zwei Monaten an mir vorbeigegangen:
ist eine Research-Website, die aktuelle Trends der Auktions-Plattform offenbart, mit Inhalten und Durchschnittspreisen. Die Plattform liegt derzeit zwar “nur” in einer Beta-Version vor, macht aber einen sehr ausgereiften Eindruck und vermittelt einen sehr guten Eindruck aktueller Trends, allerdings nur für Produkte aus den Staaten. Ist aber auch für “Ausländer” sehr interessant, um vielleicht den einen oder anderen Trend, der über den Atlantik zu uns rüberschwappen könnte, besser antizipieren zu können.
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So klein ist die Welt…
Posted on 16. Jan, 2007 by Christoph.
Ich dachte schon, keiner wollte mir schreiben, aber lies das… und das und natürlich das.
Zum Glück funktioniert das gute, alte Telefon noch… Mein Maus-Arm fühlte sich schon nicht mehr zu meinem Körper gehörig…
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Die Reisegewerbekarte
Posted on 12. Jan, 2007 by Christoph.
Vielfach unbekannt und doch weit verbreitet ist die Reisegewerbekarte. Sie braucht jeder, der gewerbsmässig ausserhalb seiner Geschäftsräume Bestellungen aufnimmt oder als Schausteller tätig ist. Das gleiche gilt für Personen, die gar keine Geschäftsräume haben.
Und das ist auch der Knackpunkt: was heißt “gewerbsmässig” überhaupt? Nach allgemeiner Auslegung bedeutet gewerbsmässig “planmässig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht”. Je nach Branche und Quelle kann der genaue Wortlaut variieren, bedeutet aber im wesentlichen immer dasselbe. Was ist also mit Privatleuten (oder solchen, die sich für Private halten), die mehr oder weniger regelmässig an Flohmärkten teilnehmen? Müssen auch die sich eine Reisegewerbekarte zulegen, mit allen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen?
Wie so oft, lässt sich dies nicht eindeutig beantworten. Wenn Sie sich aber für Ihre Flohmarktauftritte extra (Neu-)waren besorgen und alle zwei Wochen verkaufen, dann ist die Angelegenheit relativ eindeutig. Die Angelegenheit ist ähnlich zu sehen wie das jüngste Urteil bezüglich eines Verkäufers auf einer Online-Auktionsplattform. Hier hat sich das Gericht an den Kriterien des Auktionshauses für besonders aktive und erfolgreiche Verkäufer orientiert und eine gewerbliche Tätigkeit verneint.
Das bedeutet aber keinen Freibrief: wenn das Ordnungsamt Sie auf einem Markt “stellt”, für gewerbsmässig handelnd hält und Sie keine Reisegewerbekarte vorweisen können, dann ist der Ärger erstmal groß. Denn dann führt der Weg, wenn Sie ihn bestreiten wollen, vor Gericht.
Die Vorschriften zur Reisegewerbekarte gelten übrigens auch, wenn Sie unselbständig tätig sind.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dieser Artikel natürlich keine Rechtsberatung darstellt, dies ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.
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Certificate of Origin
Posted on 11. Jan, 2007 by Christoph.
Fälschlicherweise wird das “Certificate of Origin” oder auch “Ursprungszeugnis” oft für eine Art Bestätigung gehalten, dass die betreffende Ware originalen Usprungs ist (beispielsweise bei Markenwaren).
Dies ist leider nicht der Fall, da das Ursprungszeugnis lediglich den geographischen Ursprung der Ware beglaubigt, nicht aber deren Status als Orginial oder Plagiat.
Um weiter mit Missverständnissen aufzuräumen: einem Käufer nutzt es nichts, ein solches Zeugnis vom Lieferant oder vom Hersteller zu bekommen. Die Ursprungszeugnisse müssen von einer amtlichen, authorisierten Stelle kommen. In der Regel handelt es sich hierbei um den Zoll (naheliegenderweise) oder um die örtliche Handelskammer.
Innerhalb der EU ist der Ursprung beispielsweise das Land, in dem der letzte wesentliche Produktionsvorgang vonstatten gegangen ist. Diese Regelung weicht aber durchaus von anderen Wirtschaftsräumen ab.
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Kaufen im Internet
Posted on 10. Jan, 2007 by Christoph.
Noch etwas Nützliches zum Feierabend: unser Ratgeber “Kaufen im Internet”
natürlich mit besonderem Augenmerk auf den B2B-Bereich. Vielleicht sind ja ein paar nützliche Tips dabei. Kommentare und Verbesserungsvorschläge sind natürlich jederzeit gerne gesehen (Rechtschreibfehler sind allerdings Absicht…).


